„Demokratie leben!“ – Förderung sozialer Projekte 2021
Liebe Netzwerkpartner,
auch in diesem Jahr sollen wieder zahlreiche spannende Projekte für ein demokratisches Miteinander im Landkreis Nordhausen umgesetzt werden. Nach dem 3. Corona-Lockdown zeichnet sich eine allmähliche Rückkehr zur Normalität ab. Viele Projektideen mussten im Frühjahr 2021 verworfen werden. Wir hoffen, dass nun in den kommenden Monaten alle Antragsteller*innen dazu in der Lage sind, ihre Ideen in die Praxis umzusetzen und möchten die verschiedenen Projekte gern finanziell unterstützen. Die „Partnerschaft für Demokratie“ freut sich auf viele Anträge zu neuen Projektideen.
Zu welchen Themen können Projekte umgesetzt werden?
„Demokratie fördern. Vielfalt gestalten. Extremismus vorbeugen.“ sind die Kernziele von „Demokratie leben!“.
Es werden Projekte gefördert, die das Demokratieverständnis, die Akzeptanz vielfältiger Lebensformen und die Partizipation der Bürger*innen im Landkreis Nordhausen fördern und somit die Entwicklung eines toleranten und vielfältigen Landkreises unterstützen.
Im Förderjahr 2021 soll nach wie vor Fokus stärker auf der Aufklärung über Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit – wie beispielsweise Frauenfeindlichkeit, Sexismus, Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Abwertung langzeitarbeitsloser Menschen, Homophobie, etc. – und deren Abbau liegen.
Die Förderung sozialer Kompetenzen eines jeden Einzelnen und im demokratischen Miteinander – wie beispielsweise Zivilcourage, Haltung und der Umgang mit Sprache, Solidarisches Handeln (Zusammenhalt und Einsatz für gemeinsame Werte) – spielen dabei eine wichtige Rolle.
Als weitere Projektinhalte können die Förderung von Geschlechterdiversität sowie Inklusion, die Sensibilisierung und der richtige Umgang mit Verschwörungstheorien, “Fake News” sowie “Hate Speech” aufgegriffen werden.
Ebenso sind weiterhin die Erinnerungskultur – die Auseinandersetzung mit der historischen Identität der Stadt Nordhausen sowie des Landkreises zur Zeit des Nationalsozialismus, der DDR-Geschichte und der Wendezeit- und die Förderung der Jugendbeteiligung im Landkreis Nordhausen als potentielle Themenschwerpunkte in der Projektumsetzung anzusehen.
Welche Projektformen sind möglich?
Die Umsetzung der Projekte kann bspw. in vielfältiger medialer bzw. künstlerischer Form erfolgen. Der Projekttyp wird offengehalten, es kann sich z.B. um Medienprojekte, Fortbildungsangebote für Fachkräfte, Aktionstage, Diskussions-/ Informationsveranstaltungen, Projekte zur außerschulischen Jugendbildung usw. handeln.
An wen richten sich die Projekte?
Die Zielgruppe bezieht sich vorrangig auf Kinder und Jugendliche bis 27 Jahre. Darüber hinaus können Eltern und andere Erziehungsberechtigte, pädagogische Fachkräfte, lokal einflussreiche staatliche und zivilgesellschaftliche Akteure, die als MultiplikatorInnen fungieren können, mit den Projekten angesprochen werden.
Wer kann Anträge stellen?
Träger, Vereine und nichtstaatliche Institutionen wie bspw. Träger der Jugend- und Sozialarbeit, Religionsgemeinschaften, Schulfördervereine, Sport- und Heimat-/ Kulturvereine, u.v.m. können als Antragsteller fungieren.
Aber auch Privatpersonen und Gruppen/ Initiativen – wie Bürgerbündnisse oder Arbeitskreise – können in Kooperation mit dem Kreisjugendring Nordhausen über den sogenannten Minifonds Projektanträge einreichen.
Über einen eingerichteten Jugendfonds haben ebenso selbstverwaltete Jugendgruppen die Möglichkeit Fördergelder für ihre Projektideen zu beantragen. Als Förderschwerpunkt steht der Jugendbeteiligungsprozess im Fokus. Junge Menschen des Landkreises sollen dazu befähigt werden, sich in demokratischen Aushandlungsprozessen zu üben, sich selbstwirksam in die Gestaltung ihres Sozialraums einzubringen und sich für ihre Interessen einzusetzen.
Was muss ich bei der Antragstellung beachten?
Antragsteller*innen können sich mit ihren Projektideen per Telefon oder E-Mail direkt bei der Koordinierungs- und Fachstelle melden. Wir vereinbaren dann gern mit Ihnen einen persönlichen Termin für die Antragsberatung.
Nächstmöglicher Projektstart für Großprojekte ab 1000,00€ ist der 02.08.2021, da über die Förderung dieser Projekte im Begleitausschuss entschieden wird.
Projektideen für Kleinprojekte bis 1000,00€ können unabhängig von Begleitausschusssitzungen zu jeder Zeit im laufenden Förderjahr jedoch spätestens 8 Wochen vor geplantem Projektstart bei der Koordinierungs- und Fachstelle eingereicht werden, damit ein angemessener Bearbeitungszeitraum gewährleistet werden kann.
Die Projektförderung kann bis maximal 31.12.2021 erfolgen und muss förderrechtlich spätestens zum Ende des Jahres 2021 abgeschlossen sein.
Weitere Informationen zur Antragstellung und Fördermöglichkeiten über das Bundesprogramm “Demokratie leben!” bekommen Sie direkt bei der Koordinierungs- und Fachstelle der “Partnerschaft für Demokratie im Landkreis Nordhausen”.